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Regelung

Gesetzliche Angelzeiten

Grundbedingungen der Fischerei

Die Grundbedingungen der Fischerei werden von dem französischen Umweltgesetz und von den Präfektoralerlassen festgelegt.

Die Gewässerkategorien

Um die Biologie der Fischarten zu beachten, werden die Gewässer, Kanäle und Teiche in zwei Kategorien geteilt : die 1. Kategorie umfasst alle Gewässer, in denen Forellen leben, genauso wie Gewässer, in denen ein besonderer Schutz dieser Art (Salmoniden vorherrschend) notwendig scheint ; die 2. Kategorie umfasst alle anderen Gewässer, Kanäle und Teiche (Karpfenfische vorherrschend).

Wann darf man angeln ?

Angeln kann man eine halbe Stunde vor dem Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde nach dem Sonnenuntergang. Die gesetzlichen Angelzeiten sind auf der Webseite zu finden. Allerdings wird Nachtangel auf Karpfen in einem besonderen Erlass behandelt. In Meurthe et Moselle ist Nachtangel auf Karpfen vom 1. April bis zum 31. Oktober auf genehmigten Strecken nach Präfektoralerlass erlaubt. Für Nachtangel auf Karpfen ist der Besitz einer Karte mit einer für das laufende Jahr CPMA Marke (Gebühr für Fischerei in Gewässern) Pflicht.

Fangperioden

Die Fangperioden werden jeweils nach der Fortpflanzung der verschiedenen Fischarten bestimmt. Diese Perioden sind nach den Gewässerkategorien, den verschiedenen Fischarten und gegebenenfalls nach Departements unterschiedlich.

Die Forellenfangperiode in der 1. Kategorie ist vom 2. Samstag von März bis zum 3. Sonntag von September, um die Fortpflanzung der Fario Forellen optimal zu schutzen.

In den Gewässern der 2. Kategorie ist die Fischerei das ganze Jahr lang erlaubt, ausgenommen Hecht, Zander und Salmoniden, die Sonderfangperioden haben. So ist die Fischerei auf Hecht vom 1. Januar bis zum letzten Sonntag Januar und vom 1. Mai bis zum 31. Dezember (inkl.) erlaubt.

So ist die Fischerei auf zander vom 1. Januar bis zum letzten Sonntag Januar und vom 28 Dürfen bis zum 31. Dezember (inkl.) erlaubt.

Die Fangperioden der Fario Forelle und des Renkens in den Gewässern der 2. Kategorie gleichen den Fangperioden der 1. Kategorie. Der Angel auf die europäische Äsche ist vom 3. Samstag Mai bis zum 3. Sonntag September in der 1. Kategorie und bis zum 31 Dezember in der 2. Kategorie erlaubt.

Welche Fische angeln ?

Fangmindestgrößen

Was einige Fischarten und Flusskrebse betrifft gibt es eine Mindestgröße, die dem Jahr der ersten Fortpflanzung entspricht. Fische der nachfolgend aufgeführten Arten sollen nach dem Fangen unverzüglich wieder ins Wasser gesetzt werden, sofern ihre Länge unterhalb folgender Maße liegt. Fische werden von der Extremität der Schnauze bis zur Extremität des ausgestreckten Fischschwanzes gemessen. Flusskrebse werden von der Kopfspitze – Zangen und Antennen ausgenommen - bis zur Extremität des ausgestreckten Schwanzes gemessen. Um einige Arten zu schützen gibt es eine Fangmindestgröße, unter welcher sie sofort ins Wasser gesetzt werden sollen.

In Meurthe et Moselle gelten folgende Fangmindestgrößen :

• 0,25 m für Forellen, (Plaine ausgenommen, wo die Mindestgröße 0,20 m ist)

• 0,60 m für Hechte,

• 0,50 m für Zander,

• 0,30 m für Black-bass,

• 0,30 m für europäische Äsche,

• 0,09 m für Flusskrebse.

Allerdings haben einige Vereine (AAPPMA) andere größere Mindestgrößen in ihrer internen Regelung festgesetzt. hat ein Präfektoralerlass die Gründung « no kill » Strecken angeordnet, auf die jeder Fang unbedingt wieder ins Wasser gesetzt werden muss.

siehe das Dokument auf Französisch (parcours de graciation)

Genehmigte Fangquoten

In Meurthe et Moselle ist eine Fangquote für Salmoniden auf sechs (6) pro Tag und pro Angler festgelegt worden. Allerdings haben einige Vereine (AAPPMA) eine niedrige Fangquote festgelegt oder haben bestimmte Fischarten gezielt.

NEUIGKEIT : die allgemeine Verordnung des 9. April 2016 hat eine neue tägliche Fangquote für Raubfische (Hecht, Zander, Black-bass) auf drei (3) Raubfische pro Tag und pro Angler in der zweiten Kategorie festgelegt. Maximum zwei (2) Hechte pro Tag und pro Angler dürfen behalten werden.

Erlaubte Angeln- und Fischen Methoden und Arten

Die Mitglieder eines Angelvereins (AAPPMA) dürfen nach der erworbene CPMA-Marke angeln :

- mit vier (4) Angeln in den Gewässern der zweiten Kategorie

- mit einer Angel in den staatlichen Gewässern der ersten Kategorie

Die Angeln müssen auf einer Rute montiert und mit maximal zwei (2) Angelhaken oder drei (3) künstliche Fliegen ausgestattet sein. Sie sind in der Nähe des Anglers zu positionieren.

was Fischgeräte und Netze betrifft

- mit sechs (6) Krebskörben zum Fangen von Flusskrebsen

- mit Karaffe oder Flasche, deren Inhalt maximal zwei (2) Liter betragen darf, zum Fangen von Elritzen und anderen als Köder dienenden Fischen. Diese Art des Fischens ist in allen Gewässern der zweiten Kategorie erlaubt.

Verbotene Angeln- und Fischen-Methoden und Arten

Es ist untersagt zum Fangen eines Fisches mit der Hand oder unter Eis zu fischen oder das Wasser zu trüben. Diese letzte Fischweise ist allerdings zum Fischen der Gründlinge erlaubt.

Es ist auch verboten irgendwelche Methode zur Anwendung zu bringen, die dazu bestimmt sind, den Fisch anders als über das Beißen zu fangen.

Besondere Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und des Gewässergutes

In den Gewässern der 1. und 2. Kategorie ist es verboten als Lockmittel oder Köder irgendwelche Fische zu verwenden, die eine Mindestfanggröße aufweisen, Fischarten, die das biologische Gleichgewicht stören können (Katzenfisch, Sonnenbarsch, exotische Krebse), Arten die unter Naturschutz sind oder die in den freien Gewässern des französischen Mutterlandes nicht heimisch sind.

Es ist auch verboten als Köder oder Lockmittel natürliches oder künstliches Fischlaich, Glasaale, Aale oder Aalfleisch zu verwenden.

Während der speziellen Fangverbotzeiten für Hecht in den Gewässern der 2. Kategorie sind das Lebendangeln, das Angeln mit toten oder künstlichen Fischen, das Angeln mit Spinnen und anderen künstlichen Köder, künstliche Fliegen ausgenommen, verboten.

Reserven, Schutzgebiete, Aussetzung der Angelerlaubnis.

Einige Gewässergebiete sind durch Präfektoralerlass geschützt. Was die staatlichen Gewässer betrifft, haben diese Schutzgebiete eine Laufzeit von maximal fünf (5) Jahren.

Andere Reserven und Schutzgebiete werden von den Vereinen eingeordnet, um besondere empfindliche Fischarten zu schützen. Die Gesamtheit dieser Reserven und Schutzgebiete sind auf den Gebieten der AAPPMA zu finden.